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9 Eylül 2020 Çarşamba
SUFF-GRENZE GILT AUCH FÜR E-SCOOTER-FAHRER
Bayerische Richter haben entschieden, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen gelten
wie für Autofahrer! Wer also in Bayern angetrunken auf einem Elektroroller durch die Straßen flitzt, riskiert seinen Lappen.
Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe) werden E-Scooter Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr als Kraftfahrzeuge eingestuft – so ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Angeklagt vor dem Amtsgericht München war im Januar dieses Jahres ein Mann (31) aus dem Kreis Kleve. Er war 2019 nach dem Besuch des Oktoberfestes mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Roller von der S-Bahn zu seinem Hotel unterwegs gewesen und wurde von der Polizei kontrolliert.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2200 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (auch E-Scooter) und entzog ihm den Führerschein für sieben Monate.
Der 31-Jährige akzeptierte diese Entscheidung nicht. Jetzt wurde er in letzter Instanz vom Bayerischen Obersten Landesgericht zurechtgewiesen.
Das bayerische Urteil ist die bislang erste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Promillegrenzen für E-Scooter. (Bild)
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